Führerscheinsehtest
Vor dem Führerscheintest kommt der Sehtest
Nur wer seine Augen offiziell hat prüfen lassen, ist berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sollten Sie während dieser Zeit Ihre Fahrschulprüfung nicht abgelegt haben, muss der Sehtest wiederholt werden.
Unsere Führerscheinsehtests sind staatlich anerkannt.